Billerbeckstraße 75, 58455 Witten
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Öffnungszeiten: Mo. 18 - 19 Uhr • Do. 18 - 19 Uhr • oder nach Vereinbarung
Theorieunterricht: Mo. und Do. 19 – 20.30 Uhr Grundstoff und B Stoff
Mo. und Do. 20.30 – 22 Uhr Zweirad und Lkw • oder nach Vereinbarung

Pkw / Pkw mit Anhänger (Klasse B, B96, BE), auch Automatik

Klasse B (PKW, ab 18 Jahre, ab 17 Jahre begl. Fahren)

Fahrschul-Auto (Klasse B, BE, B96, BF17)

Fahrschul-Auto (Klasse B, BE, B96, BF17)

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

    • mit einer zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und
    • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer,
  • auch mit Anhänger
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
    • mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt (bisher Klasse BE)
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
  • Voraussetzung: –
  • Befristung: unbefristet gültig, neues Dokument alle 15 Jahre
  • Einschluss: Klasse L und AM

 

 

 

 

Klasse B96 (ohne Prüfung!)

Anhänger der Fahrschule.

Anhänger (Klassen BE und B96)

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässigen Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
  • Voraussetzung: –
  • Befristung: Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist unbefristet gültig ,neues Dokument alle 15 Jahre
  • Einschluss: –
  • Hinweise: Der Erwerb der Berechtigung durch eine Fahrerschulung nach Anlage 7a der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) durch eine Fahrschule bzw. einen Fahrlehrer.

 

 

 

Klasse BE (PKW mit Anhänger, ab 18 Jahre, ab 17 Jahre begl. Fahren)

Anhänger (Klassen BE und B96)

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger oder einem Sattelanhänger mit

        • einer zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
  • Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre bei begleitetem Fahren mit 17)
  • Voraussetzung: Vorbesitz der Klasse B
  • Befristung: Klasse BE ist unbefristet gültig. Jedoch muss alle 15 Jahre der Führerschein – wie beim Reisepass oder Personalausweis – erneuert werden (neues Dokument)
  • Einschluss:
  • Hinweise: Für Zugkombinationen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 3500 kg zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse C1E erforderlich.

 

 

Für Kombi-Führerscheine bieten wir gerne ermäßigte Gebühren an. Sprechen Sie uns gerne an!