Klasse A (Motorrad mit offener Leistung, ab 24 Jahre bei Direktzgang)
Yamaha MT 07
Leistung: 55 KW/75 PS, 2 Zyl., 700 cm3
Bremssystem: ABS,
Sitzhöhe: 76 cm
LCD Display mit Ganganzeige,
Farbe: gelb/schwarz
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder
- mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von mehr als 15 kW
- Mindestalter: 24 Jahre
- Voraussetzung: Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
- Befristung: unbefristet gültig. Jedoch muss alle 15 Jahre der Führerschein – wie beim Reisepass oder Personalausweis – erneuert werden (neues Dokument)
- Einschluss: Klasse A2, A1 und AM
- Hinweise: Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)
- Neues Dokument alle 15 Jahre
Klasse A2 (Motorrad bis 35 kw / 48 PS, ab 18 Jahre)
Honda CB 500 (Klasse A2)
Leistung: 35KW/48 PS, Zweizylinder 500cm3
Sitzhöhe: 78cm,
Bremssystem: ABS,Bremshebel je nach
Fingerlänge einstellbar,
Led Scheinwerfer
LCD Display
Vmax 175 km/h,
Farbe: schwarz
Die Klasse A2 auf Krafträder mit 35 kW Leistung und einem Verhältnis Leistung/Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg beschränkt.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzung: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
- Befristung: Klasse A beschränkt ist unbefristet gültig
- Einschluss: A1 und AM
- Hinweis: Vorbesitzer der Führerscheinklasse A1 benötigen nur noch eine praktische Prüfung
- Neues Dokument alle 15 Jahre
Klasse A1 (125er, ab 16 Jahre)
KTM Duke 125
Leistung: 11KW/15 PS, 1 Zyl. 125cm3
Bremssystem: ABS
Sitzhöhe: 75 cm,
LCD-Display mit Ganganzeige,
Farbe weiss
Krafträder mit mehr als 50 cm³ jedoch maximal 125 cm³, welche eine Maximale Leistung von 11 kW /15PS nicht überschreiten und einem Verhältnis Leistungs/Leergewicht von maximal 0,1 kw/kg. Die bisherige Begrenzung von 80 km/h entfällt nun bei 16- und 17- jährigen.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Voraussetzung: Keine andere Klasse ist Voraussetzung
- Befristung: unbefristet gültig
- Einschluss: Klasse AM
- Neues Dokument alle 15 Jahre.
Für Kombi-Führerscheine bieten wir gerne ermäßigte Gebühren an.