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Umtauschpflicht für Altführerscheine

 

Aus alt mach neu!

Am 19.01.2013 haben sich die Karten-Führerscheine hinsichtlich der Fahrerlaubnisklassen und des Fälschungsschutzes geändert.

Wer seinen Papier-Führerschein bislang nicht umgetauscht hat bzw. bereits einen Kartenführerschein besitzt, ist verpflichtet, diesen bis zum 18.01.2033 in den neuen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Dabei ist zu beachten, dass der neue Kartenführerschein nunmehr für 15 Jahre befristet ist (auf der Vorderseite).

Der „alte“ Führerschein (rosa bzw. grauer Papierführerschein oder unbefristeter Kartenführerschein) wird auf Antrag entsprechend umgetauscht.

Gleiches gilt für die Änderung Ihres Namens (keine Pflicht) oder den Umtausch Ihres defekten Kartenführerscheins (noch vorzuzeigen, sonst Ersatz).

Der alte Führerschein gilt weiter. Um möglichen Beanstandungen im Ausland vorzubeugen, sollten jedoch Autofahrer, die auf Nummer sicher gehen wollen, ihren alten Führerschein in das neue EU-Dokument in Form der handlichen Plastikkarte umtauschen.

Einen Antrag auf Umschreibung müssen Sie bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen gerne weiter!