Billerbeckstraße 75, 58455 Witten
+49 2302 9735340 +49 179 7318019 info@fahrschulteam-as.de
Öffnungszeiten: Mo. 18 - 19 Uhr • Do. 18 - 19 Uhr • oder nach Vereinbarung
Theorieunterricht: Mo. und Do. 19 – 20.30 Uhr Grundstoff und B Stoff
Mo. und Do. 20.30 – 22 Uhr Zweirad und Lkw • oder nach Vereinbarung

Kurse und Seminare

ASF

Zum ASF-Seminar werden Sie nach einer Auffälligkeit innerhalb der Probezeit z.B. durch zu schnelles Fahren, vom Straßenverkehrsamt aufgefordert. Sie müssen dann an einem solchen Seminar innerhalb der gesetzten Frist teilnehmen. Andernfalls wird Ihnen der Führerschein entzogen.

Diese Seminare werden bei uns fortlaufend und besonders preiswert angeboten.
Die Termine können Sie gerne im Büro erfragen.

Gesetzlich vorgeschrieben sind 4 Seminar Sitzungen und eine Beobachtungsfahrt, die bei uns in lockerer und freundlicher Atmosphäre durchgeführt werden.

Kursinhalt und -dauer:

  • Vier Seminar Sitzungen von je 135 Minuten.
  • Eine Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr mit dem Seminarleiter. Die Fahrzeit beträgt pro Teilnehmer 45 Minuten.
  • Keine Prüfung! Die Kursbescheinigung bekommt jeder, der an allen Kurseinheiten teilgenommen hat.

Beispiele für A-Verstöße:

  • Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten
  • Rotlicht missachtet
  • Überholen im Überholverbot
  • Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten
  • Fahren unter Alkoholeinfluss
  • Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
  • Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
  • Unfallflucht
  • Nötigung
  • Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
  • „Geisterfahren“ auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße

Beispiele für B-Verstöße:

  • Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern
  • Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
  • Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen.

FES – Fahreignungsseminar

Das Fahreignungsseminar ersetzt ab dem 1. Mai 2014 das bisherige Aufbauseminar zum Punkteabbau, das nur von Fahrlehrern durchgeführt wurde.

Das Fahreignungsseminar soll mehrfach verkehrsauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer dabei unterstützen, ihr Fahrverhalten zu ändern und sich zukünftig im Straßenverkehr regelkonform zu verhalten.

Durch den freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden, allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden. Die kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn es „vor Gericht“ um den Erhalt des Führerscheins geht.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt sind:
einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme (in der Fahrschule) und
einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.(beim Psychologen)

Verkehrspädagogische Teilmaßnahme

Die verkehrspädagogische Teilmaßnahme wird durch speziell geschulte Fahrlehrer durchgeführt. Die Inhalte (u. a. Verkehrsregeln und deren Sinn, Risikoinformationen bei Überschreitung der Regeln) werden individuell auf die begangenen Verstöße der Teilnehmer zugeschnitten. Außerdem wird auf ein verbessertes Gefahrenbewusstsein und auf Verhaltensalternativen hingearbeitet.

Die Maßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.

Verkehrspsychologische Teilmaßnahme

Im Rahmen der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme werden mit Hilfe besonders geschulter Verkehrspsychologen individuelle Wege zur Veränderung des riskanten Fahrverhaltens aufgezeigt. Diese persönlichen Strategien sollen dann im Alltag erprobt und die damit verbundenen Erfahrungen mit dem Verkehrspsychologen besprochen werden.

Die Maßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.

Termine und Preise auf Anfrage!

Erste Hilfe

Für den Antrag des Führerscheins beim Straßenverkehrsamt benötigen Sie zu den Unterlagen der Fahrschule einen 1. Hilfe- Kurs, einen Sehtest und ein biometrisches Passfoto (letzteres bei BF17 nicht)

Im Rahmen der Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ist ab dem 01.04.2015 für alle Führerscheinklassen (AM,A,A1,A2,B1,B,BE,C1,C1E, C,CE,D1,D1E,D,DE,L,T) das Seminar Erste Hilfe zu besuchen.

Öko-Fahrtraining

In Zeiten hoher Benzinkosten sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen werden Sprit sparende Fahrtrainings und Schulungen immer wichtiger. Möchten Sie im Unternehmen die Benzinkosten senken, schulen wir gern Ihre Mitarbeiter in Öko-Training, so dass Sie bis zu 20% Treibstoffkosten einsparen können. früh hochschalten – das spart Sprit. Dies gilt ganz besonders bei kleinen Gängen, in denen der Fahrer schnell in einen hohen Drehzahlbereich kommt.