Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h (bisher Klasse S), einer Motorleistung von maximal 4 kw bei Elektro- und Verbrennungsmotoren und maximal 50cm³ Hubraum bei Verbrennungsmotoren.
- Mindestalter: 16 Jahre
- Voraussetzung: –
- Befristung: unbefristet gültig, jedoch muss alle 15 Jahre der Führerschein – wie beim Reisepass oder Personalausweis – erneuert werden (neues Dokument)
- Einschluss: –
- Hinweise: Für den Fahrerlaubniserwerb drei- und vierrädriger Kraftfahrzeuge dieser Klasse ist die Prüfung auf einem Kraftrad der Klasse AM erforderlich
Für Kombi-Führerscheine bieten wir gerne ermäßigte Gebühren an. Sprechen Sie uns gerne an!