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Theorieunterricht: Mo. und Do. 19 – 20.30 Uhr Grundstoff und B Stoff
Mo. und Do. 20.30 – 22 Uhr Zweirad und Lkw • oder nach Vereinbarung

Pkw mit 17 (Klasse BF17)

Fahrschul-Auto (Klasse B, BE, B96, BF17)

Fahrschul-Auto (Klasse B, BE, B96, BF17)

Es besteht die Möglichkeit, den Führerschein der Klassen B und BE mit 17 Jahren zu machen und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gemeinsam mit einer Begleitperson zu fahren. Hierzu muss ein Antrag auf begleitetes Fahren gestellt werden. Ist dieser genehmigt und die Führerscheinprüfung abgelegt, darf der Jugendliche mit einer Begleitperson innerhalb von Deutschland ein Fahrzeug für die Fahrerlaubnis der Klasse B führen.

Was sind die Voraussetzung für den Antragsteller?

  • Es müssen alle Voraussetzungen für die erstmalige Erteilung eines Führerscheines der Klasse B vorliegen, und der Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein. Die Ersterteilung kann auch im Rahmen der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis erfolgen.
  • Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16 ½ Jahren gestellt werden. Er ist gemeinsam mit dem Erstantrag auf einen Führerschein zu stellen. Mit 18 wird dann ein regulärer Führerschein ausgestellt.
  • Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren.

Welche Vorgaben gelten für die Begleitperson?

  • Die Begleitperson muss den eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen können.
  • Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.
  • Die Begleitperson muss namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können bis zu drei Begleitpersonen eingetragen werden.
  • Die Begleitperson muss 30 Jahre alt und seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen eine Fahrerlaubnis der Klasse B (früher Klasse 3) besitzen.
  • Sie muss sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt, denn Begleitpersonen dürfen nicht mehr als 1 Punkt im Verkehrszentralregister haben.

Welche Gebühren müssen an das Straßenverkehrsamt bezahlt werden?

Ca.45-60€

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen. In dieser Zeit kann die Ausbildung schon beginnen, es kann nur noch keine Prüfung gemacht werden (gilt für alle FS Klassen).

 

Für Kombi-Führerscheine bieten wir gerne ermäßigte Gebühren an. Sprechen Sie uns gerne an!